Vogel Entrümpelungen Stuttgart
Ihr Fachbetrieb seit 1993

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Impressum:

Inhaltlich verantwortlich: Carlos Swanston

Vogel    Entrümpelungen  Stuttgart

Altenbergstraße 12

70180 Stuttgart

Telefon: 0711/6498522

Telefax: 0711/6456-3435

E-Mail: kundendienst@vogel-entruempelungen.de  

Steuer Nr:97366/66653

Umsatz Steuer ID: DE 238193076

Ihr schwäbischer Fachbetrieb aus der Region !






   

       

Allgemeine Geschäftsbedingungen  AGB

Vogel Entrümpelungen Stuttgart

I. Allgemeines

Gegenstand unseres Unternehmens sind die Erbringung von Dienstleistungen für Privat und Gewerbekunden, Auflösung von Haushalten, Gewerbebetrieben, Nachlassabwicklung, Ankauf, Verkauf von Gebrauchtwaren und Restposten aller Art, Versteigerung Verwertung und Verkauf von Gebrauchtwaren, Antiquitäten, Inventar aus Haushalten, Gewerbebetrieben, Verwertung und Vermittlung von Gebrauchtwaren, Rest Waren Beständen inklusive aller damit zusammenhängen arbeiten.
Die Leistungen und Angebote  von Vogel Entrümpelungen Stuttgart erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

II. Angebote und Vertragsabschluss, Eigentumsübergang, gefährliche Abfälle


Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von Vogel Entrümpelungen Stuttgart sind in einem Angebot Gegenstände verrechnet worden so gehen diese mit dem gesamten Inventar des Vertragsobjektes bei Vertragsabschluss in unser Eigentum über. Der Auftraggeber versichert mit Auftragsvergabe an Vogel Entrümpelungen Stuttgart, das die Eigentumsverhältnisse unstrittig sind und er berechtigt ist für sich oder im Namen dritter zu Handeln, das die dem Auftragnehmer überlassenen Gegenstände nicht mit Rechten Dritter belastet sind und rechtmässig erworben wurden. Vogel Entrümpelungen Stuttgart ist berechtigt entsprechende Eigentumsnachweise, Quittungen, Erbscheine, Betreuerausweise oder ähnliches zu verlangen, mündliche Nebenabsprachen sind nicht vorgesehen. Ausnahmen bedürfen der Schriftform Die weitere Verwertung obliegt dem Auftragnehmer, Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen das vom Auftraggeber Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen wurden, so berechtigt dies Vogel Entrümpelungen zur Preisanpassung insbesondere dann wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich herausgenommen, verändert, ausgetauscht, zerstört wurden. Sollte sich im Laufe der Räumung herausstellen das sich gefährliche Abfälle im Sinne des KrW. Gesetzes im Objekt befinden so gehen diese Abfälle nicht in unser Eigentum über. Gefährliche Abfälle insbesondere wenn Sie radioaktiv, gesundheitsgefährdend oder gewässerschädigend sind sind von der Abfuhr ausgeschlossen in Absprache mit dem Auftraggeber versucht Vogel Entrümpelungen Stuttgart gegen Honorar Ihnen einen Lösungsvorschlag hierzu zu unterbreiten. Insbesondere bei Gesundheitsgefährdung ist der Auftraggeber verpflichtet Vogel Entrümpelungen unverzüglich sobald er Kenntnis über entsprechende Gefahren erlangt zu unterrichten damit Massnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen werden können. 

III. Preise, Vergütungen


Die Preise bemessen sich entweder nach einer Pauschale .Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung, oder nach Aufwand, Vogel Entrümpelungen berechnet Müllentsorgung vor Ort entweder nach Kubikmeter oder nach einer Pauschale, oder Gewicht. Die von unseren Mitarbeitern vor Ort festgestellten Mengen für Stunden und Kubikmeter sind verbindlich und werden auf einem Lieferschein oder der Rechnung vermerkt. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

IV. Termin- und Leistungszeit


Termine sowie Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Die Lieferung der Dienstleistung verlängert sich entsprechend der zeitlichen Verzögerung, die der Auftraggeber zu vertreten hat.
Termin- und Dienstleistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, auch im eigenen Betrieb, die  Vogel Entrümpelungen das Liefern der Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen- hierzu gehören Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel usw. - führen zur Aussetzung der Leistungsverpflichtung und der Terminvereinbarungen. Sie berechtigen Vogel Entrümpelungen Stuttgart , die Termine und Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferung der Dienstleistung Oder wird Vogel Entrümpelungen Stuttgart von ihrer Leistungsverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber daraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich Vogel Entrümpelungen Stuttgart  nur berufen, wenn sie den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
Kommt Vogel Entrümpelungen Stuttgart in Termin oder Leistungsverzug, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Bereits erfolgte Teilleistungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen.
Schadensansprüche werden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gewährleistet. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber nach erfolgter Auftragserteilung ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der schriftlichen Zustimmung von Vogel Entrümpelungen Stuttgart, die Stornokosten betragen bis 3 Tage vor dem Ausführungstermin 25 % bei einem späteren Rücktritt 50 % der vereinbarten Vergütung.


VI. Gewährleistung


Vogel Entrümpelungen Stuttgart gewährleistet eine saubere und ordentlich durchgeführte  Haushaltsauflösung, Entrümpelung und Entsorgung. Die Mitarbeiter von Vogel Entrümpelungen Stuttgart sind,  sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro, Gas, Wasser und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt, Sollte im Laufe der Arbeiten ein Fachhandwerker erforderlich sein so wird dieser in Absprache mit dem Auftraggeber von uns oder Ihnen beauftragt, die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber von Vogel Entrümpelungen Stuttgart. Weist unsere Werkleistung / Dienstleistung  Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Vertragspartner verpflichtet, Vogel Entrümpelungen Stuttgart  diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Vogel Entrümpelungen Stuttgart ist in diesem Fall verpflichtet, diese Mängel zu beseitigen. Verstößt der Vertragspartner gegen die Anzeigepflicht, so sind andere Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Sofern Vogel Entrümpelungen Stuttgart Beseitigung der Beanstandungen oder Mängel nicht gelingt, kann der Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.

VII. Zahlungsbedingungen


Vogel Entrümpelungen Stuttgart gewährt gewerblichen Kunden ein Zahlungsziel von 7 Tagen nach Rechnungserhalt . (Bei Erstkunden auch Gewerblich ist die Zahlung nur in Bar oder mit EC- Karte möglich) Bei Privatkunden ist eine vor Ort Begleichung der erbrachten Leistungen in Bar oder mit EC - Karte fällig, ist eine Überweisung vereinbart so hat diese innerhalb einer Woche zu erfolgen. Vogel Entrümpelungen Stuttgart ist berechtigt über den Kunden gegebenenfalls Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einzuholen um die Leistungsbereitschaft des Kunden zu überprüfen. Sind Anzahlungen oder Abschlagszahlungen zu entrichten und werden diese nicht fristgerecht vom Auftraggeber geleistet und auch trotz Anmahnung nicht geleistet ist Vogel Entrümpelungen Stuttgart berechtigt die Arbeiten ruhen zu lassen. erfolgt auch dann keine Zahlung bzw. es ist zu erwarten das der Auftraggeber seiner Leistung nicht mehr nachkommen kann, so sind wir berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen.  Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Vogel Entrümpelungen Stuttgart über den Betrag verfügen kann. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Bei vergüteten Wertgegenständen erfolgt die Verrechnung mit unserer Forderung.


 VII.  Haftung für Wertgegenstände,    Haftungsbeschränkung, Gefahrenübertragung

Eine Haftung für die in dem aufzulösenden Haushalt befindlichen Wertgegenstände, Geld, Urkunden, Schmuck und ähnliches ist ausgeschlossen da Wertgegenstände oft verdeckt verwahrt werden und auch für den Auftragnehmer nicht ersichtlich ist wo diese verwahrt sind, der Auftraggeber ist verpflichtet vor Auftragserteilung dafür Sorge zu tragen etwaige Dinge zu sichern. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Vogel Entrümpelungen Stuttgart als auch gegen deren Erfüllung bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.                 Gefahrenübertragung: Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Objektes durch den Auftraggeber, Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.


Datenschutzerklärung :

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung von Vogel Entrümpelungen. Eine Nutzung der Internetseiten von Vogel Entrümpelungen ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für Vogel Entrümpelungen geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt. Die Slobodan Jankovic hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln. 1. Begriffsbestimmungen Die Datenschutzerklärung von Vogel Entrümpelungen beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern. Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe: a)    personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann. b)    betroffene Person Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden. c)    Verarbeitung Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung. d)    Einschränkung der Verarbeitung Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken. e)    Profiling Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen. f)     Pseudonymisierung Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden. g)    Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden. h)    Auftragsverarbeiter Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. i)      Empfänger Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger. j)      Dritter Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten. k)    Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.



IX. Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist 70180 Stuttgart, Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit dieses Vertrages und der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist durch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu ersetzen



 

Haftungsausschluss für Inhalte und Links

 


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